Verbraucherzentralen mahnen Grundversorger ab – Gesetzesänderung droht

Die geplante Neuregelung wird für Verbraucherinnen und Verbraucher unangenehme Folgen haben.
Zitat: Prof. Ralf Müller-Terpitz von der Universität Mannheim: “Die Reform wird dazu führen, dass die Preise für alle Kunden in der Grundversorgung steigen werden”. Für Bestandskunden ist das sehr ärgerlich. “Ihnen bleibt nur, fristlos zu kündigen und den Anbieter zu wechseln.”

Von dieser Welle könnten bundesweit bis zu einer Million Gas- und Stromkunden betroffen sein.
Beim kommunalen Versorger im Raum Sachsen – Sachsen-Anhalt und Thüringen zum Beispiel zahlen Verbraucher, die schon vor der Preisanpassung Ende Dezember Kunden waren, einen Arbeitspreis im Gasbereich von 7,89 Cent* kW/h und im Strombereich von 27,90 Cent brutto* pro Kilowattstunde.

Wer ab diesem Jahr neu in die Grundversorgung fällt, muss im Gasbereich nun 25,01 Cent* und für den Stromtarif bis zu 74,32 Cent brutto* pro Kilowattstunde zahlen. (* Preise regional unterschiedlich)

Sollten Sie von einer Kündigung oder einer Preiserhöhung betroffen sein, stehen wir Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite und begleiten Sie darüber hinaus, beim Wechsel zum neuen Versorger.

Wir freuen uns über Ihre Anfrage

Sachsen Wert Energie

Sachsen Wert Energie

Heute eine Frage zur Solardachpflicht die unsere Kunden und Interessenten uns immer wieder stellen:

Frage:“Gilt die Solardachpflicht auch für private Häuser und auch für die, die von der Ausrichtung des Dachs, ungünstig stehen? Oder kompensiert man heutzutage bei Ost-West-Dachausrichtung durch größere Flächen die Auslastung?´´

Maximilian Meuche: Ein Gesetz dazu gibt es momentan nicht. Laut Robert Habeck vom Bündnis 90/Die Grünen soll (im juristischen Sinne = verpflichtend aber mit noch festzustellenden Ausnahmen), jedes ab 2022 neu gebaute private Haus eine Photovoltaikanlage bekommen.

>Um die Frage aber korrekt zu beantworten: Ja, die Solarpflicht ist da. Bezieht sich aber erstmal nur auf Nicht-Wohngebäude und somit uneingeschränkt auf alle Gewerbeobjekte. In der Regel wird die Anlagengröße der PV-Anlage und der damit verbundenen Fläche auf den aktuellen Stromverbrauch und den für die Zukunft inklusive KFZ-Betankung ausgelegt.

Zu den Fördermöglichkeiten sowohl im Privat- als auch im Gewerbebereich, stehen Ihnen unsere Energieberater jederzeit Rede und Antwort.

Wir freuen uns über Ihre Anfrage.