Verbraucherzentralen mahnen Grundversorger ab – Gesetzesänderung droht
Januar 28, 2022 | Admin
Die geplante Neuregelung wird für Verbraucherinnen und Verbraucher unangenehme Folgen haben.
Zitat: Prof. Ralf Müller-Terpitz von der Universität Mannheim: “Die Reform wird dazu führen, dass die Preise für alle Kunden in der Grundversorgung steigen werden”. Für Bestandskunden ist das sehr ärgerlich. “Ihnen bleibt nur, fristlos zu kündigen und den Anbieter zu wechseln.”
Von dieser Welle könnten bundesweit bis zu einer Million Gas- und Stromkunden betroffen sein.
Beim kommunalen Versorger im Raum Sachsen – Sachsen-Anhalt und Thüringen zum Beispiel zahlen Verbraucher, die schon vor der Preisanpassung Ende Dezember Kunden waren, einen Arbeitspreis im Gasbereich von 7,89 Cent* kW/h und im Strombereich von 27,90 Cent brutto* pro Kilowattstunde.
Wer ab diesem Jahr neu in die Grundversorgung fällt, muss im Gasbereich nun 25,01 Cent* und für den Stromtarif bis zu 74,32 Cent brutto* pro Kilowattstunde zahlen. (* Preise regional unterschiedlich)
Sollten Sie von einer Kündigung oder einer Preiserhöhung betroffen sein, stehen wir Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite und begleiten Sie darüber hinaus, beim Wechsel zum neuen Versorger.
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